Hinweis zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen nach § 651w Abs. 1 Satz 1 BGB

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.

Daher ist unser Unternehmen nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch des Buchungsportals unseres Unternehmens oder bei demselben Kontakt mit diesem werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen.