Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Elke Janke Reisen GmbH

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Inhalt des zwischen dem Kunden (im Folgenden "Mieter" genannt), Elke Janke Reisen GmbH (im Folgenden "EJR" genannt) als Vermittler zustande kommenden Vermittlungsvertrages (im Folgenden "Buchung" genannt) und dem jeweiligen Hausbesitzer oder dessen Bevollmächtigen (im Folgenden "Vermieter" genannt) zustande kommenden Mietvertrages für eine Ferienunterkunft im EU-Ausland.

Für das Rechtsverhältnis zwischen EJR, Mieter und Vermieter gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertrags- und Verkehrssprache im Mietverhältnis zwischen EJR und dem Mieter sowie seinen Mitreisenden ist deutsch..

EJR übermittelt die Informationen der Vermieter und Mieter im Namen und im Auftrag der jeweils anderen Partei. EJR handelt dabei ausschließlich als Vermittler und ist nicht Vertragspartei des Mietvertrags. Der Vermittler ist kein Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Die Buchung unterliegt daher nicht dem Pauschalreiserecht. Die Vermietung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Vermieters. EJR benennt den Vermieter auf Verlangen des Mieters

1. Abschluss des Mietvertrages

1.1 Mit der Buchung bietet der Mieter EJR den Abschluss eines Mietvertrages auf Grundlage der auf der Homepage und sonstigen Medienangeboten von EJR genannten Leistungsbeschreibungen, Hinweisen und Preisen verbindlich an. Die Ausweisung auf der Homepage durch EJR oder in sonstigen Medienangeboten von EJR stellt nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Mieter dar und ist keine vertragsschließende Erklärung. Die Angebote auf der Homepage sind freibleibend

1.2 Die Buchung hat in Textform zu erfolgen.

1.3 Der Mieter erklärt mit der Buchung das Vorliegen des Einverständnisses aller angemeldeten Mitreisenden und hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, einzustehen.

1.4 Der Mietvertrag kommt mit der Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung in Textform durch EJR zustande.
Die Meldebestimmungen vom Ort der Mietsache sind Bestanteil der Vereinbarungen des Mietvertrages. Soweit eine Meldepflicht besteht, wird der Mieter sich nach Maßgabe der melderechtlichen Bestimmungen auf Verlangen von EJR oder des Vermieters ausweisen. Dies gilt auch für die Mitreisenden, die der Mieter bei seiner Buchung angegeben hat. Der Mieter stimmt zu, dass die nach den melderechtlichen Vorschriften zu erhebenden Daten des Mieters und seiner von ihm angemeldeten Mitreisenden an die nach den melde- und steuerrechtlichen Vorschriften ausgewiesenen Behörden übermittelt werden.

1.5 EJR und der Vermieter können die Entgegennahme von Buchungen ohne Angabe von Gründen verweigern oder entgegengenommene Buchungen ohne Angabe von Gründen zurückweisen.

1.6 EJR nimmt Wünsche über Zusatzleistungen nur zur Weiterleitung an den Vermieter entgegen, hat für die Erfüllung solcher Sonderwünsche aber nicht selbst einzustehen. Sonderwünsche bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter, damit sie zur vertraglichen Verpflichtungen des Vermieters werden. Vom Mieter gewünschte Zusatzleistungen sind im Mietpreis grundsätzlich nicht eingeschlossen.

1.7 Im Falle der Vereinbarung von Sonderleistungen erfolgt die Abrede direkt zwischen Mieter und Vermieter. Falls verbrauchsabhängige Nebenkosten (z.B. Heizung, Poolheizung) anfallen können, sind diese in den Preisinformationen auf der Homepage aufgeführt. Die Zahlung hierfür erfolgt vor Ort an den Vermieter oder Hausverwalter, sofern es nicht in der Leistungsbeschreibung anders geregelt ist. Die Zahlung erfolgt in bar, wenn es vor Ort nicht anders vereinbart wird.

2. Bezahlung

2.1 Zahlungen erfolgen ausschließlich in Euro. Die Zahlungen sind unbar, für EJR spesenfrei und ohne Abzüge sowie frei von Rechten Dritter ausschließlich auf die von EJR benannte Bankverbindung zu leisten.

2.2 EJR ist zur Entgegennahme von Zahlungen für den Vermieter bevollmächtigt.

2.3 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises auf das Bankkonto von EJR zu überweisen. Die Anzahlung ist sofort fällig.

2.4 Der Restbetrag ist 30 Tage vor Mietbeginn fällig.

2.5 Bei kurzfristigen Buchungen (Buchungen, die so kurzfristig vor Mietbeginn erfolgen, dass der gesamte Mietpreis bereits fällig ist) ist der gesamte Mietpreis sofort zur Zahlung fällig. Bei besonders kurzfristigen Buchungen hat die Zahlung als Echtzeit-Überweisung zu erfolgen.

2.6 Für Buchungen aus einem nicht zur EU gehörenden Land, erhebt EJR eine Servicepauschale von 20 €, die zusammen mit den Mietzahlungen gem. Ziffern 2.3. und 2.4 zu zahlen ist.

2.7 Reisemittler sind nicht zur Annahme von Zahlungen für EJR berechtigt.

2.8. Anzahlungen, Sicherheitsleistungen und Erstattungsbeträge werden nicht verzinst. Jegliche Art von Zahlungsansprüchen von EJR und des Vermieters können im Falle eines Erstattungsanspruchs des Mieters bei der Erstattung von Mietzahlungen, auch bei Anzahlungen, abgesetzt werden.

2.9 Die Aufrechnung gegen Ansprüche von EJR aus dem Mietverhältnis ist nur mit von EJR anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters in Bezug auf die Ansprüche von EJR auf Mietzinsen und sonstigen Entgelten bzw. Gebühren ist ausgeschlossen.

3. Rücktritt durch den Kunden,

3.1 Tritt der Mieter vor der Buchung zurück, unterlässt der Mieter die Nutzung der Mietsache oder wird die Nutzung der Mietsache ganz oder teilweise durch das Verschulden des Mieters oder der von ihm angemeldeten Mitreisen unmöglich, ist der Mieter zur Zahlung einer Entschädigung für die entgangene Mieteinnahme an den Vermieter verpflichtet, deren Höhe sich nach dem Mietpreis richtet. Der Vermieter muss sich dabei ersparte Aufwendungen und Mieten anrechnen lassen, die er im Buchungszeitraum durch eine anderweitige Nutzung, insbesondere Vermietung, erzielt.

3.2 Tritt der Kunde vor Mietbeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, ist der Kunde zur Zahlung einer Entschädigung für die entgangene Mieteinnahme an EJR verpflichtet.

3.3 Die Entschädigung wird pauschalisiert nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei EJR wie folgt berechnet:

  bis 60 Tage vor Mietbeginn   20 % des Mietpreises
59 bis 31 Tage vor Mietbeginn   30 % des Mietpreises
30 bis 15 Tage vor Mietbeginn   50 % des Mietpreises
14 bis  8 Tage vor Mietbeginn   80 % des Mietpreises
 7 bis  1 Tag vor Mietbeginn   90 % des Mietpreises
am Tag des Mietbeginn oder bei Nichtantritt   100 % des Mietpreises

3.4 Darüber hinaus ist EJR berechtigt, bei einem Rücktritt des Mieters einen Betrag von € 50,00 als Aufwands-pauschale für eigene Aufwendungen zu berechnen.

3.5 Dem Mieter bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden, als dieser nach den Bestimmungen der Ziffer 3.3 bis 3.4 zu leisten ist, gegenüber EJR und dem Vermieter nachzuweisen.
Alle Rückzahlungs- und Erstattungsansprüche sind gegenüber EJR innerhalb von einem Monat nach ihrem Entstehen geltend zu machen.

3.6 EJR empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung mit Covid19-Schutz und einer Auslands-Reisekrankenversicherung mit Rücktransport.

4. Umbuchung

4.1 Umbuchungen sind Terminverschiebungen, Änderung der Personenzahl, des Mieters oder der Mitreisenden. Umbuchungen sind nur hinsichtlich der bereits gemieteten Ferienunterkunft möglich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Für jede Umbuchung wird von EJR eine Gebühr von 50 € berechnet, die gem. Ziffern 2.3. und 2.4 fällig und zu zahlen ist.

4.2 Umbuchungen auf eine andere Ferienunterkunft sind, außer mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters, nur nach Rücktritt vom bestehenden Mietvertrag zu den zu den unter Ziffer 3.3 angegebenen Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neubuchung möglich.

5. Rücktritt durch den Vermieter

5.1 Der Vermieter kann jederzeit gegen Zahlung des bereits angezahlten Mietpreises vom Mietvertrag zurücktreten, wenn ihm die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich geworden oder in Fällen höherer Gewalt oder durch behördliche Anordnung ausgeschlossen ist. In diesem Fall bietet EJR, wenn es ihr möglich ist, dem Mieter eine andere Ferienunterkunft an. Bei Vermittlung einer gleichwertigen oder besseren Ferienunterkunft gilt der Mietvertrag als erfüllt.

5.2 Der Vermieter kann den Mietvertrag vor oder nach Mietbeginn kündigen, wenn der Mieter die Durchführung des Vertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält.
Eine fristlose Kündigung ist ohne vorherige Abmahnung jederzeit aus wichtigem Grund zulässig. Behördliche Anordnungen, insbesondere aufgrund von Gesundheitsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie im Zusammenhang mit Naturkatastrophen, stellen stets einen wichtigen Grund dar. Ebenso sind Überbelegungen gemäß Ziffer 7.1. (d.h. jede Belegung mit Personen, die nicht vom Mieter als Mitreisende angegeben wurden) stets ein wichtiger Grund.

5.3 Sofern der Mieter die Anzahlung oder Restzahlung nicht zum Fälligkeitstag leistet, ist EJR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung zu den unter Ziffer 3.3 angegebenen Rücktrittsbedingungen vom Mietvertrag zurückzutreten.

6. Mitwirkungspflichten des Mieters

6.1 Mietgutschein
Der Mieter erhält nach Zahlungseingang aller vor Mietbeginn fälligen Zahlungen gemäß Buchungsbestätigung/Rechnung, einen Mietgutschein (Voucher), der ihn zur Nutzung der gebuchten Ferienunterkunft berechtigt und die notwendigen Kontaktinformationen und Wegbeschreibungen enthält. Der Versand des Mietgutscheins erfolgt vor Mietbeginn. Der Mieter hat EJR zu informieren, wenn er den Mietgutschein nicht bis eine Woche vor Mietbeginn oder innerhalb des von EJR mitgeteilten Zeitraums erhalten hat.

6.2 Anzeige von Mängeln der Ferienunterkunft
Der Mieter ist verpflichtet, bei Ankunft in der Ferienunterkunft vorhandene oder während der Mietdauer auftretende Mängel unverzüglich dem jeweiligen Vermieter oder Hausverwalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Sofern der Vermieter oder Hausverwalter nicht erreichbar ist, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel EJR gegenüber schriftlich unter der am Ende der AGB angegebenen Kontaktdaten anzuzeigen. EJR ist als Vermittler nicht für die Abhilfe verantwortlich und muss diese nicht durchführen. Abhilfe und Mängelrechte richten sich nach den örtlichen Vorschriften des Vermieters.

6.3 Schadensminderungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, bei während der Mietdauer auftretenden Mängeln, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht, kooperativ an der Begrenzung eines eventuellen Schadens an der Ferienunterkunft mitzuarbeiten.

7. Mietvertragliche Pflichten des Mieters

7.1 Die Ferienunterkunft darf nur von den in der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführten Personen bewohnt werden. Der Vermieter kann überzählige Personen aus der Ferienunterkunft verweisen.
Eine Überbelegung kann dazu führen, dass der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt oder der Bezug der Ferienunterkunft verwehrt wird. EJR verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Ziffer 5.2 dieser AGB.

7.2 Für jede überzählige Person ist der in der Homepage genannte Tagessatz für die gesamte Mietdauer zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 50 € nachzuentrichten. Dem Mieter obliegt der Nachweis, dass die überzählige Person eine kürzere Aufenthaltsdauer, als die gesamte Mietzeit, aufgewiesen hat. Überschreitet die Anzahl der überzähligen Personen die maximale Belegungszahl der Ferienunterkunft, gilt als zusätzliches geschuldetes Mietentgelt je weiterer überzähliger Person (über die maximale Nutzerzahl hinaus) ein Ansatz von 50 % für das Entgelt der Mindestbelegung (mit bis zu 2 Personen) des jeweiligen Objektes.

7.3 Flächen oder Räumlichkeiten der Ferienunterkunft, die als privat gekennzeichnet sind und nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Mieter und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.
Der Mieter ist nicht zur Untervermietung der Ferienunterkunft berechtigt.

7.4 Die Nutzung von Swimmingpools geschieht auf eigene Gefahr. Kinder dürfen den Swimmingpool nur unter Aufsicht von Erwachsenen nutzen.
Swimmingpools dürfen ausschließlich von den in der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführten Personen genutzt werden.
Wassertanks und Zisternen dürfen keinesfalls zu Badezwecken genutzt werden.

7.5 Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die Ferienunterkunft nicht bestimmungsgemäß nutzt und ungeachtet einer Abmahnung durch den Vermieter damit fortfährt. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis. In diesem Fall findet keine Erstattung des anteiligen Mietpreises statt; die Tage bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit stehen dem Vermieter als Schadensersatz zu; i.ü. gilt Ziffer 3.3 entsprechend.

7.6 Der Mieter haftet für von ihm, seinen Mitreisenden, Gästen, Beauftragten und Bevollmächtigten sowie allen sonstigen Personen, denen er Zutritt zur Ferienunterkunft gewährt. Der Mieter ist verpflichtet, einen vom ihm verursachten Schaden unverzüglich, spätestens aber bei Schlüsselabgabe dem Vermieter oder dem Hausverwalter anzuzeigen.
Kommt der Mieter dieser Anzeigepflicht nicht, nicht vollständig oder nicht unverzüglich nach, gilt jeder festgestellte Schaden als durch ihn oder durch die sonstigen Personen nach Satz 1 schuldhaft verursacht.
 
Dem Mieter bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch ihn verursacht wurde.
EJR empfiehlt dem Mieter, seinen Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland vor Reisebeginn zu Über- prüfen oder eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
EJR und der Vermieter sind nicht verpflichtet, sich von Mieter zur Erfüllung seiner Ersatzpflichten auf eine Versicherung verweisen zu lassen. Soweit Schäden zugunsten des Mieters oder auf Rechnung des Mieters durch eine Versicherung reguliert werden, hat der Mieter für die Abwicklung eine Gebühr in Höhe von 50 € an EJR zzgl. Auslagen und Spesen, insbesondere für Reisekosten und Übersetzungen, an EJR und an den Vermieter zu zahlen.

7.7 In den Fällen, in denen eine Kaution zu hinterlegen ist, ist dieses in den Preisinformationen auf der Homepage aufgeführt. Die Kaution ist bei Schlüsselübergabe an den Vermieter oder Hausverwalter in bar zu leisten.
Die Höhe der Kaution ist in den Preisinformationen angegeben. Die Kaution dient als Sicherheit für mögliche, vom Mieter verursachte Schäden und für vor Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt bei Schlüsselrückgabe an den Vermieter oder Hausverwalter am Ende der Mietdauer, sofern sich die Ferienunterkunft in ordnungsgemäßem Zustand befindet.

7.8 Wenn die Mitnahme von Haustieren erlaubt ist, wird dieses in den Preisinformationen auf der Homepage aufgeführt. Das Haustier muss bei Buchung angegeben und wird ggf. mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bestätigt. EJR und/oder der Vermieter können den Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für das mitzubringende Tier und die Abtretung der Ansprüche aus dieser Versicherung an den Vermieter verlangen.
Das Mitbringen nichtangemeldeter Tiere oder die nachträgliche Einbringung von Tieren in das Mietobjekt ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von EJR oder des Vermieters oder der Hausverwaltung stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses dar.

7.9 Das Rauchen in der Ferienunterkunft ist nicht gestattet. Der Mieter hat darauf zu achten, dass Rauchgeruch und Asche aus den Innenräumen vollständig fernbleiben. Für die Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 50 € je Tag mit festgestelltem Rauchen sowie der zusätzliche Reinigungsaufwand, mindestens jedoch 200 €, zu Lasten des Mieters nachberechnet.

7.10 Bei Mietende ist die Ferienunterkunft in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Genutzte Räume sind zu Fegen, benutztes Geschirr zu Spülen und der Müll an dem öffentlichen Müllcontainern zu entsorgen.
Schäden unabhängig von der Verursachung, insbesondere an Geschirr und Mobiliar sowie den Außenanlagen, sind bei Schlüsselrückgabe gegenüber der Hausverwaltung oder dem Eigentümer vollständig anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige und ist ein Schaden festgestellt worden, hat der Mieter neben dem Ersatz des Schadens eine Gebühr für die Bearbeitung des Schadensfalls von 50 € an EJR zu zahlen.

8. Haftung durch EJR

8.1 Die Haftung von EJR beschränkt sich auf fehlerhafte Beratung und Vermittlung. Die Angaben über die vermittelte Ferienunterkunft beruhen ausschließlich auf den durch den Vermieter oder dessen Bevollmächtigten zur Verfügung gestellten Informationen. Sie stellen keine eigene Zusicherung von EJR gegenüber dem Mieter dar.

8.2 EJR übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der Unterkunftsleistungen in der gemieteten Ferienunterkunft. Hierfür haftet der Vermieter als Vertragspartner des Mieters.
Im Falle von Nutzungseinschränkungen aufgrund lokaler Feiertage sowie aufgrund behördlicher Anordnungen sind EJR und der Vermieter von jeglicher Haftung freigestellt. Minderungs- und Zurückbehaltungsrecht sind in diesen Fällen ebenfalls ausgeschlossen.

8.3 Die vertragliche Haftung von EJR als Vermittler einer Ferienunterkunft ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, pro Buchung und Mieter auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit EJR für einen dem Mieter entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Vermieters verantwortlich ist.
Die Verschuldenshaftung von EJR für Sachschäden ist auf den dreifachen Reisepreis pro Buchung und Mieter beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

9. Haftung durch den Vermieter

9.1 Die vertragliche Haftung des Vermieters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, pro Buchung und Mieter auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Die Verschuldenshaftung des Vermieters für Sachschäden ist auf den dreifachen Reisepreis pro Buchung und Mieter beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

9.2 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schaden bzw. Diebstahl oder Verlust von Eigentum von Mietern und Gästen.

10. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

10.1 Der Mieter ist verpflichtet, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Ende der Mietdauer der Ferienunterkunft gegenüber EJR unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Mieter Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10.2 Hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber EJR, verjähren diese innerhalb eines Jahres ab dem Tag des Schadenseintritts, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von EJR.

11. Sonstiges

Gültig ab 13.12.2023

11.1 Kontaktdaten

Elke Janke Reisen GmbH
Klaustaler Straße 5
13187 Berlin
Tel.: +49 30 - 474 39 97
E-Mail: info@janke-reisen.de
Geschäftsführer: Uwe Schürmann

11.2 Datenschutzhinweis
Die im Rahmen der Buchung einer Ferienunterkunft oder anderer vermittelter Reiseleistungen vom Mieter zur Verfügung gestellten personenbezogenen und sonstigen Daten werden elektronisch verarbeitet und von EJR und deren eigenen und vermittelten Leistungsträgern genutzt und in einem Reservierungssystem verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte des Mieters sind auf www.lapalma.de/datenschutz hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von EJR angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Buchungsanfrage) zur Verfügung gestellt.

11.3 Fernabsatzverträge
Beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Der Mietvertrag kann vom Mieter nicht kostenfrei widerrufen werden, sondern es gelten die vertraglichen und gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Für einen Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag gilt stets Ziffer 3 dieser AGB.

11.4 Mietwagenvermittlung
Die Vermittlung eines Mietwagens im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Buchung einer Ferienunterkunft ist nicht möglich. Die separate Vermittlung eines Mietwagens, die grundsätzlich nicht im Zusammenhang mit der Buchung einer Ferienunterkunft steht und grundsätzlich erst nach einem zeitlichen Abstand von mindestens 24 Stunden nach Abschluss der Buchung einer Ferienunterkunft über EJR betrieben werden kann, erfolgt nur in einem gesonderten Rechtsverhältnis, das in keinem Zusammenhang mit der Vermittlung einer Ferienunterkunft durch oder über EJR und dem gesonderten (rechtlich und tatsächlich völlig selbständigem) Abschluss eines Mietvertrages steht.
Die separate (tatsächlich und rechtlich selbständige) Vermittlung eines Mietwagens erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der dafür geltenden gesonderten Vermittlungsbedingungen für Mietwagen zu den dort aufgeführten Konditionen und den Mietbedingungen des jeweiligen Autovermieters. Auch durch die dortige - ggf. erfolgreiche - Vermittlung eines Mietwagens entsteht kein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang zu der Vermittlung und/oder Buchung einer Ferienunterkunft durch EJR oder unter Nutzung eines Angebotes auf der Homepage von EJR (www.lapalma.de).

 


 

Für Buchungen mit Buchungsdatum bis 05.11.2023 gelten folgende

Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Inhalt des zwischen dem Kunden und Elke Janke Reisen GmbH - nachstehend "EJR" genannt - zustande kommenden Mietvertrages für eine Ferienimmobilie, die EJR im Auftrag des jeweiligen Eigentümers vermietet. Die AGB ergänzen die allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften des BGB.

1. Abschluss des Mietvertrages

1.1 Mit der Buchung bietet der Kunde EJR den Abschluss eines Mietvertrages auf Grundlage der auf der Homepage und sonstigen Medien von EJR genannten Leistungsbeschreibungen, Hinweisen und Preisen verbindlich an.

1.2 Die Buchung hat in Textform zu erfolgen.

1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahme der Buchung) durch EJR zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss übersendet EJR dem Kunden eine Buchungsbestätigung/Rechnung schriftlich oder in Textform.

2. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsabschluss wird sofort eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises fällig. 

2.2 Der Restbetrag ist drei Wochen vor Mietbeginn fällig.

2.3 Bei kurzfristigen Buchungen (Buchungen, die so kurzfristig vor Mietantritt erfolgen, dass der gesamte Mietpreis bereits fällig ist) ist der gesamte Mietpreis sofort zur Zahlung fällig.

2.4 Für zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskosten- oder sonstige Versicherungen sind die vereinbarten Prämien mit der Anzahlung vollständig zur Zahlung fällig.

2.5 Reisemittler sind nicht zur Annahme von Zahlungen für EJR berechtigt.

2.6 Sofern der Kunde die Anzahlung oder Restzahlung nicht zum Fälligkeitstag leistet, ist EJR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt EJR die in Ziffer 3.2 geregelten Stornierungskosten.

3. Rücktritt durch den Kunden

3.1 Der Kunde kann jederzeit von dem Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform gegenüber EJR unter den am Ende der AGB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. 

3.2 Tritt der Kunde vor Mietbeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, ist der Kunde zur Zahlung einer Entschädigung für die entgangene Mieteinnahme an EJR verpflichtet.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei EJR wie folgt berechnet:

bis 30 Tage vor Mietbeginn   20 % des Mietpreises
bis 15 Tage vor Mietbeginn   30 % des Mietpreises
bis  8 Tage vor Mietbeginn   50 % des Mietpreises
bis  1 Tag vor Mietbeginn   80 % des Mietpreises
 
 
am Tag des Mietbeginn
oder bei Nichtantritt
  100 % des Mietpreises

4. Umbuchung

Für jede Umbuchung wird eine Gebühr von 50 € berechnet. Umbuchungen sind Terminverschiebungen, Änderung der Personenzahl oder der Mitreisenden.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden/Reisenden

5.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat EJR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Mietgutschein, Reiseinformationen inkl. Ansprechpartner) nicht oder nicht vollständig innerhalb des von EJR mitgeteilten Zeitraums erhält.

5.2 Mängelanzeige
Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Agentur bzw. dem jeweiligen Hausverwalter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen; über deren Erreichbarkeit informiert EJR in den Reiseunterlagen. Sofern die örtliche Agentur bzw. der jeweilige Hausverwalter nicht erreichbar ist, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel EJR gegenüber unter der am Ende der AGB angegebenen Kontaktdaten anzuzeigen. Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft, tritt eine Minderung des Mietpreises nicht ein. Die örtliche Agentur bzw. der jeweilige Hausverwalter sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie sind nicht bevollmächtigt, Mängel oder Ansprüche anzuerkennen.

6. Weitere Bestimmungen

6.1 Kaution
Sofern eine Kaution zu hinterlegen ist, ist dieses in den Preisinformationen aufgeführt. Die Kaution ist bei Schlüsselübergabe an die örtliche Agentur bzw. den Hausverwalter in bar zu leisten. Die Höhe der Kaution ist in den Preisinformationen angegeben. Die Kaution dient als Sicherheit für evtl. vom Kunden/Reisenden verursachte Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt bei Schlüsselrückgabe an die örtliche Agentur bzw. den Hausverwalter am Ende der Mietdauer, sofern sich das Haus bzw. die Wohnung nebst Inventar in ordnungsgemäßem Zustand befindet.

Hiervon unberührt bleibt der Anspruch von EJR auf weitergehenden Schadensersatz für einen vom Kunden/Reisenden verursachten Schaden an der Wohnung bzw. dem Haus oder dem Inventar; dies gilt auch für einen Schaden, der durch einen Gast des Kunden/Reisenden verursacht wurde.

Der Kunde/Reisende ist verpflichtet, einen vom ihm verursachten Schaden umgehend, spätestens aber bei Schlüsselrückgabe der örtlichen Agentur bzw. dem Hausverwalter anzuzeigen. Sofern der Kunde/Reisende dies unterlässt, gilt als Nachweis eines vom Kunden/Reisenden verursachten Schadens die Bestätigung der örtlichen Agentur bzw. des Hausverwalters. Dem Kunden/Reisenden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch ihn verursacht wurde.

6.2 Nebenkosten
Falls verbrauchsabhängige Nebenkosten (z.B. Heizung, Poolheizung) anfallen können, sind diese in den Preisinformationen aufgeführt. Die Zahlung hierfür erfolgt vor Ort an die örtliche Agentur bzw. den Hausverwalter in bar, sofern es nicht in der Leistungsbeschreibung anders geregelt ist. Vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen sind im Mietpreis grundsätzlich nicht eingeschlossen. 

6.3 Belegung
Die Ferienwohnung bzw. das Ferienhaus darf nur von der in der Leistungsbeschreibung angegebenen und in der Mietbestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Gleiches gilt auch hinsichtlich der Mitnahme von Haustieren, sofern eine Mitnahme von Haustieren überhaupt erlaubt ist. Eine Überbelegung bzw. nicht erlaubte Mitnahme von Haustieren kann dazu führen, dass dem Kunden der Bezug der Ferienwohnung oder des Ferienhauses verwehrt wird. EJR verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Ziffer 6.4 dieser AGB.

6.4 Kündigung durch EJR
EJR kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die gemietete Ferienimmobile nicht bestimmungsgemäß nutzt oder nicht mit der allgemein üblichen Sorgfalt behandelt und ungeachtet einer Abmahnung durch EJR damit fortfährt. In diesem Fall behält EJR den Anspruch auf den Mietpreis.

6.5 Haftungsausschluss
Wird die Durchführung des Vertrages durch höhere Gewalt (z.B. Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Extremwetter, Waldbrände, Grenzschließungen, Streik o.ä.) wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, können weder EJR noch der Eigentümer der Ferienunterkunft dafür verantwortlich gemacht werden.

7. Sonstiges

Stand: 01.02.2022

7.1 Kontaktdaten:

Elke Janke Reisen GmbH
Klaustaler Straße 5
13187 Berlin
Tel.: +49 30 - 474 39 97
E-Mail: info@janke-reisen.de
Geschäftsführer: Uwe Schürmann

7.2 Datenschutzhinweis:

Die im Rahmen der Buchung einer Ferienwohnung oder anderer vermittelter Reiseleisungen von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von EJR und deren eigenen und vermittelten Leistungsträgern genutzt und in einem Reservierungssystem verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Kunden/Reisenden sind auf www.lapalma.de/datenschutz hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von EJR angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Buchungsanfrage) zur Verfügung gestellt.

7.3 Reiseversicherungen:

Elke Janke Reisen GmbH empfiehlt generell den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung mit Covid19-Schutz und einer Auslands-Reisekrankenversicherung mit Rücktransport.

7.4 Fernabsatzverträge:

Elke Janke Reisen GmbH weist darauf hin, dass die Anmietung von Ferienunterkünften im Fernabsatz nicht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB widerrufen werden können.

 

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