Hinweis zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen nach § 651w Abs. 1 Satz 1 BGB

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über über diesen Link oder diese Links / bei unserem Unternehmen können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.

Daher ist unser Unternehmen nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Bei Buchung über diesen Link oder diese Links / bei unserem Unternehmen innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung Ihrer Buchung durch unser Unternehmen werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen.