La Palma - Steuern

Nichtresidente Ausländer mit Besitz in Spanien (Immobilien oder Kfz oder auch nur ein Bankkonto) sind verpflichtet, Vermögen und erwirtschaftetes Einkommen zu versteuern.

Steueridentifikationsnummer

Dazu braucht man eine Steueridentifikationsnummer (NIF), die identisch mit der Ausweisnummer (NIE) ist. Zur Beantragung der NIF wird ein ausgefülltes Formular mit Passbild und zwei Fotokopien des Ausweises benötigt. Wer aus Unkenntnis sein Vermögen nicht in Spanien versteuert, muss mit Strafen rechnen: zehn Prozent zusätzlich zur Steuerschuld innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist und maximal 150 Prozent. Steuerpflichtige Nichtresidenten müssen dem Finanzamt einen auf La Palma ansässigen Bürgen benennen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen zwischen 150 und 12.000 Euro.

Immobilienkauf und Grunderwerbssteuer

Bei einem Immobilienkauf wird der Bevollmächtigte in die Urkunde ("escritura") eingetragen. Sechs Prozent Grunderwerbssteuer, die meist gemeinsam mit den Notariatsgebühren bezahlt werden, sind beim Immobilienkauf fällig. Die Gemeinden erheben auf Immobilien außerdem eine "Wertzuwachssteuer" ("plusvalía"). Jährlich ist die Grundsteuer an die Gemeinde abzuführen. Über weitere Steuervorschriften (Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer etc.) informiert Sie z.B. unser Partner vor Ort (Mantenimiento de Contacto S.L., Los Llanos, Calle General Yagüe 13).